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Beihilfe - Krankenversicherung


Wo Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und erst nach 3 Jahren Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze überhaupt die Möglichkeit haben, sich privat kranken zu versichern, haben Beamte gleich die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.



Gesetzliche Krankenversicherung (Ausnahmefall)

Beamte und Beamtinnen können eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Sie haben dann den vollen Satz von derzeit 14,3% + Pflegeversicherung auf Ihre Beamtenbezüge zu zahlen. Ein Anspruch auf Erstattung von diesen Beiträgen vom Dienstherrn besteht nicht.

Beispiel: Verwaltungsbeamtin , A10, 35 Jahre alt, alleinstehend, keine Kinder erhält 2.809 € brutto im Monat und bezahlt derzeit 463,48 € an die gesetzliche Krankenversicherung.

Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich, fallen weiterhin Zuzahlungen, wie z.B. Praxis- und Rezeptgebühren, Zuzahlungen im Krankenhaus,… an.

In dieser freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, Kinder ohne gesonderten Beitrag zu versichern.

Ob dies ein Weg für Sie ist, sollten wir in einem Gespräch genau klären, da dies nur eine momentane Darstellung ist und die Entwicklungen aufgrund der demografischen Situation nicht berücksichtigt wird.



Beihilfe + private Krankenversicherung (Normalfall)

Eine andere Variante ist es, die von dem Dienstherrn vorgesehene Beihilfe im Krankheitsfall in Anspruch zu nehmen.

Je nach Beihilfevorschrift beziehungsweise Familienstand fällt die Beihilfe jedoch unterschiedlich hoch aus:


  • Generell beträgt sie 50 Prozent der Krankheitskosten.
  • 70 Prozent gibt es für Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern, Ehegatten ohne eigenen Beihilfeanspruch sowie Versorgungsempfänger, Witwen und Witwer (In einzelnen Bundesländern kann dies abweichen).
  • Für jedes berücksichtigungsfähige Kind sowie Waisen beträgt die Beihilfe 80 Prozent.



Die restlichen Kosten muss man über eine private Krankenversicherung absichern, deshalb nennt man Beihilfeversicherungen auch Restkostenversicherungen. Wird der Beamte ernannt, besteht für die Versicherungen ein Kontraktionszwang, dass heißt, dass die Versicherung den Beamten auf jeden Fall nehmen muss.

Darüber hinaus erstattet die Beihilfe keinesfalls alle, sondern nur die "beihilfefähigen Aufwendungen".

Das heißt, dass Sie bei Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlung, Heilbehandlung im Ausland, Schutzimpfungen oder auch Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalten damit rechnen müssen, dass diese Kosten nicht oder nicht vollständig als beihilfefähig angesehen werden. Auch im Krankenhaus sind nicht alle entstehenden Kosten beihilfefähig, außerdem gelten Selbstbehalte für die stationäre Unterbringung sowie zusätzlich für eine Unterbringung im Zweibettzimmer.

Deswegen ist es notwendig diese Lücken in der privaten Krankenversicherung mit einem Beihilfeergänzungstarif aufzufangen, da diese Kosten im Krankheitsfall ein unkalkulierbares Risiko darstellen. Anbieter, die hierfür keine Leistungen vorsehen, kommen für unsere Beratung nicht in Frage.

Beispiel: Ein Hilfsmittel, wie z.B. ein nCPAP- Schlafüberwachungsgerät (Kosten 2.000,-€), wird von der Bundesbeihilfe nicht erstattet. Übernimmt nun die private Krankenversicherung diese Lücke nicht, muss der Patient, somit Sie selbst, dieses Hilfsmittel bezahlen. Hier gilt der Grundsatz: Der Kunde hat sich diesen Schutz selber so ausgesucht.

Genauso gibt es Anbieter, die die Leistungen aus einem solchen Beihilfeergänzungstarif betragsmäßig nach oben begrenzen. Was für den Versicherer und seine Kalkulation sinnvoll erscheint, birgt für Sie als Kunden, unglaubliche finanzielle Risiken. Eine Begrenzung von Leistungen nach oben ist für uns ein Warnsignal.

Weiterhin kann es möglich sein, dass die Anbieter von Beihilfeversicherungstarifen ihrerseits Leistungseinschränkungen bei den Restkosten vornehmen.

Beispiel: Ein Beamter muss sich nach einem Schlaganfall einer logopädischen Behandlung unterziehen. Die Beihilfe kommt zwar zu 50% für diese Behandlung auf. Doch die gewählte private Restkostenversicherung hat diese Behandlung in Ihren Bedingungen vielleicht gar nicht versichert. Der Patient, somit Sie selber, muss dann 50% der Kosten selber tragen.

Es bedarf also einer ganz genauen Recherche, welche Tarife überhaupt in Frage kommen und in welchen Tarifdetails die wesentlichen und teuren Unterschiede versteckt sind.



Familie in der Beihilfe

Sollte ein Beamter oder eine Beamtin, die privat krankenversichert ist, ein Kind bekommen, so besteht für die Versicherung der Zwang dieses Kind zu versichern. Der angebotene Tarif muss dem Schutz der Eltern entsprechen. Für das Kind gilt ein erhöhter Beihilfesatz, so dass die private Krankenversicherung nur noch einen sehr geringen Teil übernehmen muss.

Beispiel: Verwaltungsbeamtin , A10, 35 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder erhält 3.108 € brutto im Monat und würde derzeit 512,82 € an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.

Diese Beamtin hat sich jedoch von Anfang an für eine private Restkostenversicherung entschieden. Mit zwei Kindern hat sie nach ihrem Beihilferecht Anspruch auf 70% Beihilfe und hat nun nur noch 30% privat zu versichern. Jedes Kind hat Anspruch auf 80% Beihilfe und muss nur noch zu 20% privatversichert werden.

Jetzt könnte es z.B. so aussehen:

Beamtin   Krankenversicherungstarif + Pflegepflichtversicherung   180,-€
Kind 1 Krankenversicherungstarif + Pflegepflichtversicherung 45,-€
Kind 2 Krankenversicherungstarif + Pflegepflichtversicherung 45,-€
Summe der Krankenversicherungsbeiträge 270,-€



Auch in diesem Fall lohnt es sich finanziell, privat versichert zu sein. Wir stellen somit fest, dass es fast keinen Fall gibt, in dem sich ein Beamter besser stellt, wenn er sich gesetzlich versichert. Es lohnt sich finanziell und die Leistungen einer guten privaten Krankenversicherung sind deutlich besser als die der gesetzlichen Versicherung. Wir haben jedoch auch festgestellt, dass der Preis nicht der einzige Unterschied ist. Die privaten Versicherungen unterscheiden sich sehr stark in den Leistungen. Wer somit seine Auswahl rein nach dem Preis, der Brillenleistung und der Zahnleistung trifft, bekommt früher oder später die Rechnung hierfür präsentiert.

Das Schwierige bei der Auswahl der richtigen privaten Krankenversicherung ist, dass ein Gesunder gefragt wird, was er versichert haben möchte. Er ist aber gar nicht in der Lage, dies zu beantworten. Er ist ja gesund. Später wenn er dann krank wird, erfährt er, was er besser versichert hätte. Jetzt hat er aber keine Wahl mehr.

Suchen Sie das Gespräch mit unseren Experten. In unserer langjährigen Erfahrung haben wir uns besonders mit der Leistungsabwicklung und den Tarifdetails genau auseinander gesetzt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Autor: Kristian Krutzke - Dipl. Finanzwirt
Co-Autor: Alexander Koch